Mündliche Frage PlPr 17/48: Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe zugunsten der Opfer des Westsahara-Konflikts seitens des Auswärtigen Amts
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung 2007 die Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe zugunsten der Opfer des Westsahara-Konflikts seitens des Auswärtigen Amts als auch im selben Jahr die Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge im Rahmen der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, eingestellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitige Lage in den Flüchtlingslagern als nicht mehr so kritisch an, dass weitere Hilfen im Rahmen der bis 2006 geleisteten Unterstützung notwendig sind?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper:
Die Bundesregierung erbringt signifikante Unterstützungsleistungen für die Bewohner der sahrauischen Lager um Tindouf in Algerien. Die Not- und Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, für die hier Betroffenen wird seit dem Jahr 2000 über die Europäische Union erbracht.Anlassbezogen leistete das BMZ im Jahr 2006 über das Welternährungsprogramm Nahrungsmittelhilfe für von Überschwemmungen betroffene Lager. In diesem Zusammenhang hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Zuständigkeit für humanitäre Soforthilfe mit unmittelbar lebensrettendem Charakter 2006 ein humanitäres Projekt aufgegriffen und durchgeführt, welches zeitlich begrenzt war. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Bewohner der Flüchtlingslager gehen jedoch darüber hinaus und dauern an. Die Bundesregierung teilt im Übrigen die Auffassung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR, dass größere Transparenz sowohl über die Anzahl der Bewohner der Lager als auch über die humanitäre Hilfe aller Geber erforderlich ist.