Untersuchungsergebnisse der UN-Inspektion zu einem Giftgasangriff bei Damaskus

Wird die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse der UN-Inspektion zu einem vermeintlichen Giftgasangriff bei Damaskus, sofern sie ihr vorliegen, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit zur Kenntnis geben, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 3. September 2013

Die Inspektoren der Vereinten Nationen (VN) in der Arabischen Republik Syrien sind unter der Leitung von Åke Sellström im Rahmen des „VN-Generalsekretär-Mechanismus“ tätig. Dieser basiert auf der Resolution der VN-Generalversammlung 42/37C (1987) sowie der Resolution des VN-Sicherheitsrates 620 (1988). Der Mechanismus ermächtigt den Generalsekretär der VN zu sofortigen Untersuchungen, wenn ein VN-Mitgliedstaat über einen mutmaßlichen Chemieoder Biowaffeneinsatz berichtet. Der VN-Generalsekretär ist aufgefordert, allen VN-Staaten einen abschließenden Untersuchungsbericht zu übermitteln.

Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, wird die Bundesregierung diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, sofern sie hierfür freigegeben sind. Sollten die Ergebnisse seitens der Vereinten Nationen eingestuft werden, wird die Bundesregierung nach einem geeigneten Modus suchen, um die Mitglieder des Bundestages zu informieren.