Unverhältnismäßige Tatvorwürfe der US-Administration und des US-Militärs gegen die Whistleblower Bradley Manning und Edward Snowden

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Amnesty International, wonach die Aufrechterhaltung des Vorwurfs der "Unterstützung des Feindes" beim Prozess gegen den Whistleblower Bradley Manning, welcher Vorsatz und niedere Beweggründe voraussetzt, ein Hohn sei und die Militärgerichtsbarkeit der Lächerlichkeit preisgebe (www.amnesty.org/en/news/bradleymanning-us-aiding-enemy-charge-travesty-justice-2013-07-18), und welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um gegenüber ihren engen Partnern, der US-Administration und dem US-Militär, dafür einzutreten, dass gegen Whistleblower wie Bradley Manning und Edward Snowden keine absurden, unverhältnismäßigen und einschüchternden Tatvorwürfe erhoben werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 2. August 2013

Das gesetzlich zuständige Militärgericht in Fort Meade, Maryland, hat Bradley Manning am 30. Juli 2013 hinsichtlich des Vorwurfes der „Unterstützung des Feindes“ als nicht schuldig befunden.

Die Bundesregierung achtet die Unabhängigkeit der Justiz und nimmt daher grundsätzlich keine Stellung zu oder Einfluss auf laufende oder abgeschlossene Verfahren.

Die Bundesregierung pflegt mit den Vereinigten Staaten von Amerika seit Jahren regelmäßige und vertrauensvolle Konsultationen, bei denen auch Rechtsstaatsfragen angesprochen werden. Dieser Dialog wird darüber hinaus auch intensiv über die Europäische Union geführt, wobei insgesamt der Kampf gegen die Todesstrafe, der Einsatz für humanitäre Haftbedingungen und die Problematik überlanger Haftzeiten im Mittelpunkt stehen.