Ursachen des Abbruches von Integrationskursen

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in einer Untersuchung der Integrationskurse (Ausschussdrucksache 18(4)747) als Hauptgründe für einen frühzeitigen Kursabbruch, was bei bis zu 10 Prozent der Teilnehmenden vorgekommen sei, vor allem ein Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und die Aufnahme einer Beschäftigung, dann Mutterschutz/Elternzeit und psychische oder gesundheitliche Probleme und erst dann häufige Fehlzeiten als Erklärungsfaktor genannt werden (a. a. O., S. 23, weitere Gründe: Kursträgerwechsel, Überforderung, fehlende Kinderbetreuung), vor dem Hintergrund einer oftmals unterstellten angeblichen „Integrationsunwilligkeit“ im Zusammenhang des Integrationskursbesuchs und entsprechender Gesetzesverschärfungen (vgl. die Vorbemerkungen auf Bundestagsdrucksachen 17/4599 und 17/5570), und wann wird die Empfehlung der genannten Untersuchung umgesetzt, Dublin-Fall-Prüfungen bei Zulassungsanträgen auszusetzen, um Zulassungsanträge zügig bearbeiten zu können (ebd., S. 8)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 19. Januar 2017

Die Bundesregierung nimmt das Ergebnis der Trägerbefragung zur Kenntnis. Es entspricht der Einschätzung der Bundesregierung, dass der Abbruch eines Integrationskurses unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17. Februar 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/4798).

Die Zulassung zum Integrationskurs kann bei Nichtvorliegen eines Eurodac-Treffers sehr zeitnah erfolgen. Es ist nicht geplant, die Empfehlung der Untersuchung, Dublin-Fall-Prüfungen bei Zulassungsanträgen auszusetzen, umzusetzen.

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