Ursachen für den Rückgang der Einbürgerungszahlen bzw. der Einbürgerungsquote im Jahr 2008

Wie begründet Staatsministerin Dr. Maria Böhmer ihre Auffassung, der sich abzeichnende
Rückgang der Einbürgerungszahlen des Jahres 2008 um ca. 15 Prozent sei damit zu erklären, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger auf Einbürgerungen eher verzichten würden und seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt bestünde (dpa vom 29. April 2009), obgleich die Zahl der in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch die der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ungeachtet der partiellen Einführung des ius soli im Staatsangehörigkeitsrecht im Jahr 2000) zwischen den Jahren 2007 und 2008 im Wesentlichen gleich geblieben ist und damit beide Aspekte kaum Ursache für den Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 sein können, und ist nicht eher die Entwicklung der Einbürgerungsquote entscheidend für die Bewertung der Einbürgerungsbereitschaft bzw. des -rechts, die im Jahr 2008 aber in ähnlichem
Umfang rückläufig ist wie die absoluten Einbürgerungszahlen?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, vom 6. Mai 2009

In meiner Pressemitteilung vom 29. April 2009 hatte ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es derzeit für eine abschließende Bewertung der Einbürgerungszahlen für das Jahr 2008 noch zu früh ist. Für den sich abzeichnenden Trend wird es mehrere Gründe geben.
Hinsichtlich der einzelnen möglichen Gründe für die sich abzeichnende Entwicklung bei den Einbürgerungen bin ich in der von Ihnen aufgegriffenen dpa-Meldung unvollständig zitiert worden. Ein weiterer von mir genannter Trend sind die seit Jahren rückläufigen Einbürgerungszahlen bei türkischen Migranten. Die Entwicklungen bei den Unionsbürgern als auch hinsichtlich des im Jahr 2000 eingeführten Geburtsortprinzips („ius soli“) tragen zudem tendenziell zu einer Veränderung des Einbürgerungspotentials bei. So ist auch nach den vorliegenden Zahlen für 2008 bei den Unionsbürgern ein abnehmendes Einbürgerungsinteresse zu beobachten. Die Kinder ausländischer Eltern, die aufgrund des Geburtsortprinzips schon von Geburt an Deutsche sind, stehen – anders als die
Jahrgänge vor der Rechtsänderung – nicht mehr für (Mit-)Einbürgerungen
zur Verfügung.