Urteil zur Außerkraftsetzung der Gültigkeit einer erteilten Ausfuhrgenehmigung für Lastkraftwagen nach Saudi-Arabien

Wie lautet das gegebenenfalls inzwischen vorliegende Urteil bezüglich der von der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eingelegten Rechtsmittel bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt am Main, das die „Außerkraftsetzung der Gültigkeit“ einer erteilten Ausfuhrgenehmigung für unter anderem 110 Lastkraftwagen des Rüstungskonzerns Rheinmetall AG für den Empfänger und Endverwender, die Royal Saudi Land Forces, im Rahmen der sogenannten Ruhensanordnungen für bereits erteilte Rüstungsexportgenehmigungen nach SaudiArabien in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 2019 mit der Begründung aufgehoben hatte, dass es sich um einen Teilwiderruf, verbunden mit der gesetzlichen Entschädigungsfolge, handelt und die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche (siehe Plenarprotokoll 19/185, Frage 37), und für welche Rüstungsexporte (Einzelausfuhrgenehmigungen Reexport, Sammelausfuhren) wurden seit dem 22. Oktober 2020 (Plenarprotokoll 19/185, Frage 37) für das Endempfängerland Saudi-Arabien Genehmigungen erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Angabe der Güterbeschreibung, Wert und Anzahl auflisten, für 2021 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs liegt weiterhin nicht vor.

Im Zeitraum vom 22. Oktober bis 31. Dezember 2020 wurden 51 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien mit einem Gesamtwert von 30 753 949 Euro erteilt. Hiervon erfasst waren Güter der Ausfuhrlisten-Positionen A0002, A0004, A0005, A0010, A0011, A0016, A0017 und A0021.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 3. Juni 2021 wurden 6 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien mit einem Gesamtwert von 1 979 700 Euro erteilt. Hiervon erfasst waren Güter der Ausfuhrlisten-Positionen A0004, A0007, A0010, A0013, A0014.

Bei den genannten Genehmigungen handelt es sich ausschließlich um Einzelausfuhrgenehmigungen mit Bezug zu regierungsamtlichen Gemeinschaftsprogrammen sowie eine Genehmigung für Schutzausrüstung zur Verwendung auf zivilen Flughäfen. Gemeinschaftsprogramme sind Entwicklungs- und Fertigungskooperationen für Rüstungsgüter auf Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit einer oder mehreren ausländischen Regierungsstellen.

Bei den Angaben für das Jahr 2021 handelt sich um vorläufige Angaben, die noch Änderungen aufgrund von Berichtigungen unterliegen können.

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