Vage Aussicht auf Arbeitsmigration vs. konkrete Abschiebungsvereinbarung

„Die Bundesregierung wird immer nur dann konkret, wenn sie über Maßnahmen zur Begrenzung von Migration und zu Abschiebungen verhandelt. Die Einigung fällt jedoch schwer, wenn es darum geht, legale Einwanderungsmöglichkeiten zu schaffen, die gleiche Rechte für Migrantinnen und Migranten beinhalten und Fluchtursachen zu beheben.", so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der vorliegenden Antwort auf ihre entsprechende Schriftliche Frage. Dagdelen weiter:

„Das Migrationsabkommen mit Ghana dient der Bundesregierung einzig als Lockmittel für den Abschluss eines seit Jahren verhandelten Rückübernahmeabkommens. Ghana wird auf der einen Seite für die Migrationskontrolle verantwortlich gemacht, um auf der anderen Seite die vage Aussicht zu erhalten einige wenige Staatsangehörige auf den deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen einer zirkulären Migration schicken zu können. Wenn überhaupt, sieht das Migrationsabkommen lediglich eine Aufenthaltsdauer von maximal zwei Jahren vor. Über konkrete Zulassungszahlen soll aber erst nach Abschluss des Migrationsabkommens verhandelt werden und wird von der Bereitschaft zur Rücknahme nicht nur eigener Staatsangehöriger, sondern auch Angehöriger von Drittstaaten und Staatenloser abhängig sein. Dabei wird die Anzahl der nach Ghana zurückkehrenden und abgeschobenen Migrantinnen und Migranten über der im Rahmen der Arbeitsmigration aus Ghana nach Deutschland kommenden liegen sollen. Dem Geschacher um die Rücknahme Angehöriger von Drittstaaten und Staatenloser ist damit Tür und Tor geöffnet.

DIE LINKE. lehnt Modelle der ‚zirkulären‘ und ‚temporären‘ Migration ab, da diese Konzepte nur zu Lasten von Flüchtlingen gehen. Denn während die Arbeitsmigration zum je nach ökonomischen Nutzen ausgebaut werden können soll, wird die Aufnahme von Flüchtlingen eingeschränkt. Auch werden den Arbeitsmigrantinnen und –migranten zahlreiche Rechte wie das auf Familienzusammenführung vorenthalten. Faktisch erhalten sie einen Sonderstatus als ‚neue Gastarbeiter‘."