Veränderungen in Bezug auf den Genehmigungswert von Rüstungsgütern in den Jahren 2016 und 2017
In welcher Höhe gab es zum Jahr 2016 Veränderungen im Wert der 2017 tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter (bitte unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten sowie der Drittländer und der Entwicklungsländer), und welche Veränderungen gab es bezogen auf den Genehmigungswert im Jahr 2017 (Einzel- wie Sammelausfuhrgenehmigungen), der auf die jeweiligen zehn Hauptempfängerländer in 2017 entfiel?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 1. März 2018
Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Im Jahr 2016 wurden nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes Kriegswaffen im Wert von insgesamt 2,5 Mrd. Euro aus Deutschland ausgeführt. Für das Jahr 2017 liegen dem Statistischen Bundesamt noch keine endgültigen Zahlen vor, die der erbetenen Berechnung der Veränderung zugrunde gelegt werden können. Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung belastbare Daten zu tatsächlichen Ausfuhren nicht vor. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zu den Genehmigungswerten wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 41 des Abgeordneten Stefan Liebich vom 22. Januar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/534 verwiesen.