Verantwortung für die Eskalation zwischen Aserbaidschan und Armenien
Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) die Erkenntnisse des NATO-Partners USA, wonach Aserbaidschan für die illegalen und tödlichen Angriffe auf armenisches Gebiet im September 2022 verantwortlich ist, vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung Presseberichten zufolge bislang nicht festlegen will, wer die Verantwortung für die Eskalation habe (Reuters vom 14. September 2022, 19.24 Uhr), und hat die bisherige Haltung der Bundesregierung einschließlich der damit verbundenen Folgenlosigkeit der Aggression Aserbaidschans in Armenien möglicherweise mit der Sorge vor möglichen Problemen mit den Gaslieferungen aus Aserbaidschan zu tun, vor dem Hintergrund, dass Aserbaidschan als Korridor für Öl- und Gaspipelines vom Kaspischen Meer nach Europa (Reuters vom 14. September 2022) und der strategischen Partnerschaft im Energiebereich von großer Bedeutung ist (https://azertag.az/de/xeber/Aserbaidschans_Energieminister_trifft_neuen_deutschen_Botschafter_in_Baku-2299346)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Der Bundesregierung sind Berichte über die bewaffnete Auseinandersetzung im armenisch-aserbaidschanischen Grenzgebiet, darunter auch über Angriffe auf Wohnorte und zivile Infrastruktur, in der Zeit vom 12. bis 14. September bekannt. Gesicherte Erkenntnisse über die Abfolge der Ereignisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass es im Rahmen der bewaffneten Auseinandersetzung zu erheblichem Beschuss und starker Beschädigung, auch ziviler Infrastruktur, auf armenischem Territorium gekommen ist. Jegliches militärische Vorgehen muss jedoch völkerrechtskonform und verhältnismäßig sein. Bei allen Militäreinsätzen ist zudem die Zivilbevölkerung zu schützen, und zivile Opfer sind unbedingt zu vermeiden.
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die Situation zwischenzeitlich beruhigt hat und unterstützt ausdrücklich das Vermittlungsangebot des Präsidenten des Europäischen Rats, Charles Michel.
Die Bundesregierung setzt sich zudem für die Einhaltung des Waffenstillstandes und eine unabhängige Aufklärung der Kampfhandlungen vom 12. bis 14. September ein.