Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei seit dem Ministertreffen im Sommer 2018

Welche konkreten Verbesserungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei (zum Beispiel bei Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten, Meinungsfreiheit, im Vorgehen gegen Journalistinnen und Journalisten, Akademikerinnen und Akademiker, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker und Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien) seit dem Ministertreffen im Sommer 2018, bei dem offiziell beschlossen worden war, vorerst keine Verhandlungen über den Ausbau der Zollunion aufzunehmen – da sich die Türkei weiter von der Europäischen Union wegbewegt hat (www.augsburger-allgemeine.de/politik/EU-lockt-Tuerkei-mit-Zollunion-id59384106.html) –, die nach ihrer Kenntnis rechtfertigen, dass die EU auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 25. März 2021 die Beziehungen zur Türkei schrittweise wieder ausbauen und sogar mit den Vorbereitungen für eine Ausweitung der Zollunion beginnen will, und sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis vor dem Hintergrund von Drohungen der Türkei – zum Beispiel gegenüber Griechenland, Zypern und Israel – bezüglich der Verlegung des Unterwasser-Stromkabels „EuroAsia Interconnector“, das angeblich durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Türkei führe (www.rnd.de/politik/tuerkei-blockiert-eu-energieprojekt-immittelmeer-3MH7J467GZD6LBOYWOH7MMTKPU.html), bald erneut das Bohrschiff „Yavuz“ ins östliche Mittelmeer zu entsenden (www.rnd.de/politik/eu-und-die-tuerkeiauf-der-suche-nach-der-positiven-agendaQRI3N3ZLBREFTKWIRU6QGARGCY.html) bzw. durch Überfliegen bewohnter griechischer Inseln durch türkische Kampfjets (dpa vom 5. April 2021), Zeichen der Entspannung im Mittelmeer?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Der Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 25. März 2021 den ausgewogenen Ansatz der Außenpolitik der Europäischen Union (EU) gegenüber der Türkei weiterentwickelt und konkrete Gesprächsangebote unter bestimmten Bedingungen unterbreitet. In Hinblick auf die Zollunion ist das Ziel dabei zunächst eine vollständige Umsetzung des bestehenden Abkommens.

Darüber hinaus soll die Wiederaufnahme von derzeit ruhenden hochrangigen Dialogformaten in bestimmten Bereichen von gemeinsamem Interesse, wie Gesundheit, Klimaschutz, Terrorismusbekämpfung und regionalen Fragen, vorbereitet werden. Die Vorschläge sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft:

So muss die Türkei insbesondere von erneuten Provokationen oder einseitigen Maßnahmen im östlichen Mittelmeer absehen, die gegen das Völkerrecht verstoßen. Andernfalls ist die EU weiterhin entschlossen, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich Sanktionen, einzusetzen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit keine türkischen Bohr- oder Explorationsschiffe in umstrittenen Gewässern. Die Bundesregierung begrüßt auch die Wiederaufnahme direkter griechisch-türkischer Sondierungsgespräche und den morgigen Besuch des griechischen Außenministers Dendias in Ankara als Bemühungen um konstruktiven Dialog.

Der Europäische Rat hat am 25. März auch die jüngsten Rückschritte bei Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten klar benannt und betont, dass diese Themen weiterhin integraler Bestandteil des Dialogs mit der Türkei bleiben werden.

Diese Botschaft haben auch die Präsidentin der EUKommission von der Leyen und Ratspräsident Michel bei ihrem Gespräch mit Präsident Erdogan am 6. April erneuert.

Dabei wurde dem türkischen Staatspräsidenten verdeutlicht, dass die Dialogagenda mit der EU nicht nur an Provokationen im östlichen Mittelmeer, sondern auch an weiteren Fehlentwicklungen bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit scheitern kann.

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