Verbleib der Ausstattungsgegenstände für die senegalesische Polizei nach Beendigung des Einsatzes bei UNAMID

Welche Ausrüstungsgegenstände waren in der Ausstattungshilfe im Umfang von über 4 Mio. Euro für senegalesische Polizeieinheiten, die für den Einsatz bei UNAMID vorgesehen waren, enthalten, und was wird bzw. ist mit diesen Ausrüstungsgegenständen nach Ende des Einsatzes der senegalesischen Polizisten im Sudan geschehen?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 6. Juli 2011

Das Auswärtige Amt (AA) unterstützte den Einsatz einer senegalesischen Einsatzhundertschaft (Formed Police Unit, FPU) durch die Lieferung von Fahrzeugen, Wasseraufbereitungsanlagen, Generatoren, IT-Ausstattung, persönlichen Ausstattungsgegenständen, medizinischer Ausstattung und Material zum Bau eines Lagers. Die Maßnahme wurde ergänzt durch eine technische Einweisung durch das Technische Hilfswerk sowohl im Senegal als auch in Darfur. Die Ausrüstungsgegenstände gingen in das Eigentum der senegalesischen Gendarmerie über.

Da ein senegalesisches Gendarmeriekontingent nach wie vor bei der Mission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) eingesetzt ist, geht das AA davon aus, dass auch die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände nach wie vor vom senegalesischen Kontingent bei UNAMID genutzt werden.