Verbleib der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar nach ihrer Rückkehr in die Westsahara
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die saharauische Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar nach ihrer Rückkehr in die Westsahara durch Beamte der marokkanischen Polizei in ihrem eigenen Haus unter Hausarrest gestellt wurde und selbst ein Arzt sowie Journalisten nicht zu der durch den vierwöchigen Hungerstreik
gesundheitlich stark angeschlagenen Menschenrechtsaktivistin vorgelassen wurden
(vgl. www.comprendes.de)?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 29. Dezember 2009
Die Bundesregierung begrüßt, dass Aminatou Haidar in der Nacht zum 18. Dezember 2009 nach Laayoune zurückkehren konnte. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Berichten wurde Aminatou Haidar der Zugang zu einem Arzt gewährt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse über die genauen
Umstände der derzeitigen persönlichen Situation von Aminatou Haidar vor.
Die Geschehnisse um Aminatou Haidar zeigen einmal mehr die Dringlichkeit einer friedlichen und konsensuellen Lösung des Westsahara-Konfliktes im Rahmen der Vereinten Nationen. Wir hoffen auf ein rasches Zustandekommen der nächsten Gesprächsrunde in iesem Rahmen.