Vereinbarkeit der Entscheidung der G7-Staaten zur Unterstützung von Investitionen in fossile Energien mit den Klimaschutzzielen
Inwieweit ist die Entscheidung der G-7-Staaten, Investitionen in fossile Energien wie die Exploration neuer Gasfelder zu unterstützen (dpa vom 28. Juni 2022), nach Auffassung der Bundesregierung mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und der von der Bundesregierung im Rahmen der Weltklimakonferenz in Glasgow im Jahr 2021 getroffenen Zusage, „die direkte öffentliche Unterstützung für den internationalen Energiesektor mit unverminderter Nutzung fossiler Brennstoffe einzustellen“ (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/klimakrise-was-der-beschluss-der-g7-zur-gasfoerderung-fuer-die-klimaziele-bedeutet-a-502c5231-b5c0-4964-8819-872e48b4ea4f), vereinbar, und inwieweit erfüllen die EU-Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland nach Auffassung der Bundesregierung bisher das Ziel, Russland zu „ruinieren“, wie die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, erklärte (dpa vom 25. Februar 2022), vor dem Hintergrund, dass Russland laut einer Studie des finnischen Forschungszentrums Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) auch im Mai 2022 trotz eines Lieferrückgangs aufgrund der durch die Sanktionen gestiegenen Energiepreise Einnahmen aus Energieexporten auf Rekordniveau zu verzeichnen hatte (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/china-wird-russlands-energieabnehmer-nr-1-indien-steigert-oelimporte-um-das-30-facheli.238207)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Zur ersten Teilfrage:
Die G 7 hat sich zur Beendigung der direkten Unterstützung für den internationalen fossilen Energiesektor ohne CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien bis Ende 2022 bekannt. Ausgenommen davon sind begrenzte und vom jeweiligen Land klar definierte Ausnahmen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel und den Zielen des Pariser Abkommens. Gleichzeitig erkennt die G 7 an, dass vor dem Hintergrund, Unabhängigkeit von russischen Gasimporten zu erreichen, Investitionen in der LNG-Wertschöpfungskette notwendig sind. Öffentliche Investitionen im Gassektor können daher in Abhängigkeit eindeutig festgelegter nationaler Umstände als temporäre Maßnahme adäquat sein, solange diese mit den Klimazielen kompatibel sind und zu keiner Pfadabhängigkeit (Lock-in) führen.
Zur zweiten Teilfrage:
In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union gemeinsam mit ihren internationalen Partnern scharfe Sanktionen gegen Russland verhängt. Sie umfassen unter anderem:
- umfangreiche Finanzsanktionen;
- sektorale Wirtschaftssanktionen in nie dagewesenem Umfang;
- knapp 1 000 zusätzliche Personen und Entitäten auf der Sanktionsliste.
Dies hat beträchtliche negative Auswirkungen auf die russische Wirtschaft: Die europäischen Exporte nach Russland sind seit der Invasion um knapp 60 Prozent zurückgegangen. Wichtige Lieferketten der russischen Industrie sind empfindlich gestört, russische Betriebe mussten ihre Produktion zum Teil einstellen. Der russische Finanzmarkt ist eingebrochen; der Moskauer Aktienindex verzeichnet ein Minus von rund 40 Prozent. Die EU-Importverbote, insbesondere für Energieträger, entziehen Russland seinen lukrativsten Markt. Makroökonomisch bedeutet das ein Minus des russischen Bruttoinlandsprodukts um 8 bis 15 Prozent und einen starken Anstieg der Inflation auf bis zu 20 Prozent.
Dass die Einnahmen aus Rohstoffexporten vorübergehend hoch sind, sollte den Blick darauf nicht verstellen.