Vereinbarkeit des türkischen Militäreinsatzes in Nordsyrien mit dem Völkerrecht

Steht nach Auffassung der Bundesregierung der jüngste Einmarsch der Türkei in den Norden Syriens im Rahmen der sogenannten Operation Friedensquelle im Widerspruch zum Völkerrecht, nicht zuletzt, weil diese sich, nach meiner Auffassung, zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht der Türkei beruft, sodass die militärischen Handlungen der türkischen Armee zusammen mit islamistischen Terrorgruppen wie Hayat Tahrir al-Sham (dpa vom 27. Februar 2020), Furqat Sultan Murad, Ahrar al-Sharqiya, Failaq al-Sham etc. in Syrien (Bundestagsdrucksache 19/17001, Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 f der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.) völkerrechtswidrig sind (WD 2 – 3000 – 116/19, Seite 12), und sind nach Auffassung der Bundesregierung die syrischen Militäroperationen völkerrechtskonforme Verteidigungshandlungen gegen eine völkerrechtswidrige Aggression der Türkei (WD 2 – 3000 – 116/19, Seite 14)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die türkische Militäroperation „Friedensquelle“ wiederholt scharf verurteilt. Aus Sicht der Bundesregierung liegt keine völkerrechtliche Legitimation für die Militärintervention vor.

Zur völkerrechtlichen Bewertung dieser Militäroperation hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass sich die Türkei zur Begründung ihres Vorgehens in Nordostsyrien auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beruft.

Die am 22. Oktober 2019 in Sotschi zwischen Russland und der Türkei geschlossene Vereinbarung bestätigt die türkische Kontrolle in Nordostsyrien über die circa 120 km breite und 30 km tiefe Zone zwischen Tal Abyad und Ras al-Ayn. Auch Syrien hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Die Frage einer syrischen militärischen Gegenwehr gegen die türkische Militäroperation „Friedensquelle“ stellt sich daher derzeit nicht.

Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung im Übrigen grundsätzlich keine Stellung.

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