Mündliche Frage PlPr 17/54: Vereinbarkeit der Einsparungen bei den Zulassungen zu Integrationskursen für "Altzuwanderer" mit der im Koalitionsvertrag beschlossenen quantitativen und qualitativen Aufwertung der Kurse
Inwieweit trifft die Aussage der Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, Professor Dr. Rita Süssmuth, in einem Schreiben vom 27. Mai 2010 zu, dass die Anzahl der Zulassungen zu Integrationskursen für sogenannte Altzuwanderer wegen Einsparungen nicht nur von 67 000 in 2009 auf 53 000 in 2010, wie bislang bekannt, sondern um weitere 15 000 und damit im Jahresvergleich um fast 50 Prozent zurückgefahren werden soll, und inwieweit verträgt sich diese Entwicklung mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, nach dem Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet" werden sollten?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Frage 36:
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Frage 36:
Die Aussage von Frau Professor Süssmuth bezieht sich auf das Verfahren der Zulassung von Ausländern bzw. deutschen Staatsangehörigen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Danach könnenPersonen, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zum Integrationskurs zugelassen werden. Diese Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF. Es geht damit nicht um die Gruppe der anspruchsberechtigten Ausländer bzw. Spätaussiedler, deren Zugangsmöglichkeiten zum Integrationskurs in keiner Weise eingeschränkt werden. Die Frage, ob das BAMF im zweiten Halbjahr 2010 die Zulassung wird beschränken müssen, da nicht ausreichend Kursplätze finanzierbar sind, hängt von der Nachfrage ab. Die Zahlen zum Stand 31. März 2010 zeigen, dass im ersten Quartal knapp 32 000 Teilnehmerberechtigungen von den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, SGB-IILeistungsbehörden und dem BAMF ausgestellt wurden.
Davon sind knapp 14 000 Zulassungen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz, AufenthG, durch das BAMF erteilt worden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 19 000 Zulassungen zeigt sich somit eine zurückgehende Nachfrage. Im ersten Quartal 2010 lag die Zahl der Zulassungen rund 26 Prozent unter dem Niveau des vergleichbaren Zeitraumes im Jahr 2009.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll möglichst vielen Personen eine Teilnahme an einem Integrationskurs ermöglicht und die hohe Qualität der Kurse gesichert werden. Im Vordergrund steht dabei, dass sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden können. Inwieweit alle Zulassungsanträge in diesem Jahr abschließend beschieden werden können, ist auf der Grundlage der weiteren Ausgabenentwicklung zu entscheiden.
Die Aussage von Frau Professor Süssmuth bezieht sich auf das Verfahren der Zulassung von Ausländern bzw. deutschen Staatsangehörigen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Danach könnenPersonen, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zum Integrationskurs zugelassen werden. Diese Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF. Es geht damit nicht um die Gruppe der anspruchsberechtigten Ausländer bzw. Spätaussiedler, deren Zugangsmöglichkeiten zum Integrationskurs in keiner Weise eingeschränkt werden. Die Frage, ob das BAMF im zweiten Halbjahr 2010 die Zulassung wird beschränken müssen, da nicht ausreichend Kursplätze finanzierbar sind, hängt von der Nachfrage ab. Die Zahlen zum Stand 31. März 2010 zeigen, dass im ersten Quartal knapp 32 000 Teilnehmerberechtigungen von den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, SGB-IILeistungsbehörden und dem BAMF ausgestellt wurden.
Davon sind knapp 14 000 Zulassungen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz, AufenthG, durch das BAMF erteilt worden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 19 000 Zulassungen zeigt sich somit eine zurückgehende Nachfrage. Im ersten Quartal 2010 lag die Zahl der Zulassungen rund 26 Prozent unter dem Niveau des vergleichbaren Zeitraumes im Jahr 2009.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll möglichst vielen Personen eine Teilnahme an einem Integrationskurs ermöglicht und die hohe Qualität der Kurse gesichert werden. Im Vordergrund steht dabei, dass sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden können. Inwieweit alle Zulassungsanträge in diesem Jahr abschließend beschieden werden können, ist auf der Grundlage der weiteren Ausgabenentwicklung zu entscheiden.