Verhandlungsstand des Versöhnungsabkommens mit Namibia

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass das sogenannte „Versöhnungsabkommen“ mit Namibia ausverhandelt ist, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch Gespräche geführt  werden können (Bundestagsdrucksache 20/3236, Antwort zu Frage 3), vor dem Hintergrund, dass der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Namibia, Herbert Beck, anlässlich der Ansprache während des Empfangs zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 mitgeteilt haben soll, dass diese gemeinsame Erklärung für die Bundesregierung noch nicht das letzte Wort sei („Allgemeine Zeitung“ von Namibia vom 5. Oktober 2022, Seite 1), und wenn sie nicht dabei bleibt, welche Änderungen sind für die Bundesregierung verhandelbar?

Antwort der Staatsministerin Katja Keul auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Ein sogenanntes Versöhnungsabkommen im Sinne der Fragestellung besteht nicht. Die paraphierte, aber noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia trägt den Titel: „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“. Dabei handelt es sich um ein wegweisendes Dokument. Nach einem sechs Jahre währenden, oftmals schwierigen und für die Nachkommen der Betroffenen auch schmerzhaften Dialog stellt die Gemeinsame Erklärung eine historische, wenn auch noch nicht abgeschlossene Leistung in der Aufarbeitung des Erbes der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia dar.

Eine Äußerung des deutschen Botschafters in Namibia, Herbert Beck, im Sinne des in der Frage angeführten Zitats kann ich nicht bestätigen. Botschafter Beck hat seiner Hoffnung auf einen baldigen erfolgreichen Abschluss des Versöhnungsdialoges Ausdruck verliehen, sich aber nicht zu  Verhandlungsinhalten geäußert.

Die Bundesregierung hält, wie auch die namibische Regierung, an der Gemeinsamen Erklärung fest. In Nachverhandlungen sind noch offene Fragen der Umsetzung auf Wunsch beider Seiten in vertraulichen Gesprächen zu klären.

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