Verlängerung der Altfallregelung durch die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK)
Die gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge vom Sommer 2007 ist von der Innenministerkonferent (IMK) im Dezember 2009 um zwei Jahre verlängert worden. Damit sind zahlreiche rechtliche Probleme verbunden. Die Kleine Anfrage fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf, wie die an die Flüchtlinge gestellten Anforderungen des IMK-Beschlusses überhaupt zu verstehen sind und warum es weiter keine gesetzliche, humanitär befriedigende Lösung gibt.