Vermeidung des Missbrauchs von „Red Notice“-Einträgen von Interpol zur Verfolgung politischer Gegner
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Türkei durch „Red Notice“-Einträge INTERPOL nicht wie im Fall des am 26. Juli 2019 bei seiner Rückkehr aus dem Familienurlaub in Kroatien an der kroatisch-slowenischen Grenze festgenommenen deutschen Staatsbürgers Ismet Kilic für die Verfolgung politischer Gegner weiter missbrauchen kann (www.waz.de/staedte/duisburg/duisburger-in-haft-wie-die-tuerkei-interpol-missbraucht_id226795143.html), und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhaftung von Ismet Kilic nach der Festsetzung des Schriftstellers Dogan Akhanli am 19. August 2017 in Spanien (www.waz.de/nrw/krefeld/kultur/dogan-akhanliverfolgt-verhaftet-und-gefoltert_aid-25325709) ein weiteres Beispiel für die nach meiner Auffassung erfolgende Instrumentalisierung von INTERPOL und der unabhängigen Justiz in den EU-Mitgliedstaaten durch die türkische Regierung zur politischen Verfolgung vor dem Hintergrund, dass Betroffene nach meiner Kenntnis durch Auslieferungsverfahren über Wochen und Monate ihrer Freiheit beraubt und gesundheitlich beeinträchtigt werden und zudem eine abschreckende Wirkung auf Kritiker des türkischen Präsidenten bezüglich eigener politischer Aktivitäten erzielt werden kann?
Antwort der Staatsministerin Michelle Müntefering auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
In Deutschland überprüft das Bundeskriminalamt (BKA) jedes einzelne Fahndungsersuchen in seiner Funktion als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) gemäß § 3 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes. Der Ablauf der Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach § 33 Bundeskriminalamtgesetz.
Im Rahmen seiner Prüfung hat das BKA in Fällen, denen besondere Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, zuvor die Bewilligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. des Bundesamtes für Justiz und des Auswärtigen Amtes einzuholen.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/6867) wird verwiesen. Deutschland verfügt damit über ein zusätzliches nationales Filter- und Prüfverfahren.
Die Bundesregierung hat zudem Verbesserungen der Vorkehrungen bei Interpol gegen den Missbrauch Interpols zu politischen Zwecken unterstützt. Zu den Einzelheiten wird auf die Antworten der Bundesregierung unter anderem in den Bundestagsdrucksachen 18/10604 und 19/3825, 19/7046, 19/6867 verwiesen.
Zu dem konkreten in Ihrer Frage genannten slowenischen Auslieferungsfall wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko für die Fragestunde am 25. September 2019 verwiesen.