Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000

Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der noch für 2018 geplanten Schärfung der Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 147), mit dem auf die veränderten Gegebenheiten reagiert werden soll und die Rüstungsexporte für Drittländer – also Staaten, die weder NATO- noch EU-Mitgliedsländer noch diesen gleichgestellt sind – dahingehend eingeschränkt werden sollen, dass Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden, und in welcher Gesamthöhe wurden aktuell im Jahr 2018 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese in EU-Länder, NATO und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Ländergruppen unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Aussagen zur Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag erörtert die Bundesregierung in all ihren Dimensionen derzeit intensiv.

Zu Ihrer Frage nach den Genehmigungswerten:

Im Jahr 2018 – das heißt vom 1. Januar 2018 bis zum 21. Juni 2018 – wurden bislang Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in einer Gesamthöhe von circa 8,9 Millionen EURO erteilt. Hiervon entfielen circa 99,8 Prozent auf Lieferungen an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Staaten, davon im Einzelnen 8 045 556 Euro auf EU-Staaten, 656 805 Euro auf NATO-Staaten und 192 246 Euro auf die NATO-gleichgestellten Staaten (Schweiz, Japan, Australien und Neuseeland).

In Drittländer wurden Genehmigungen im Wert von 16 905 Euro erteilt. Im Vorjahreszeitraum lag der Gesamtwert bei circa 31 Millionen Euro, davon entfielen 19 192 890 Euro auf EU-Staaten, 3 609 705 Euro auf NATO-Staaten, 251 477 Euro auf NATO-gleichgestellte Staaten und 8 184 084 Euro auf Drittländer.

Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition wurden im Jahr 2018 bislang in einer Gesamthöhe von circa 1,8 Millionen Euro erteilt. Hiervon entfielen circa 94,8 Prozent auf Exporte an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Staaten (320 518 Euro an EU-Staaten, 597 150 Euro an NATO-Staaten und 813 784 Euro an NATO-gleichgestellte Staaten). Auf Drittländer entfielen 95 650 Euro.

Im Vorjahreszeitraum lag der Gesamtwert bei circa 14,3 Millionen Euro (5 393 202 Euro für EU-Staaten, 3 557 048 Euro für NATO-Staaten, 4 927 964 Euro für NATO-gleichgestellte Staaten sowie 405 661 Euro für Drittstaaten).

Die Erstellung der Auswertung über die Genehmigungen für den Export von Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition ohne Einschränkung der Empfängerländer erfordert eine aufwendige händische Auswertung, die in der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war.

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