Verschiebung des Termins der Visaliberalisierung der EU mit der Türkei
Inwieweit trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung mit der türkischen Führung darüber gesprochen bzw. verhandelt wurde, die Visaliberalisierung der EU mit der Türkei vom ursprünglich geplanten 1. Juni 2016 auf den Herbst 2016 zu verschieben, um dieses konfliktträchtige Thema auf die Zeit nach dem 23. Juni 2016 – also nach der Abstimmung der Briten über den EU-Verbleib – zu verschieben, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich Großbritannien die Visapflicht für türkische Bürger/-innen, die zu Tourismus- oder Besuchszwecken nach Großbritannien reisen wollen, aufrechterhalten will, unabhängig von einer Entscheidung seitens der anderen EU-Staaten (www.telegraph.co.uk/news/2016/06/12/merkel-ready-to-cave-to-turkish-pressure-on-visas-british-diplom)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 21. Juni 2016
Die Bundesregierung hat keine Gespräche mit der türkischen Regierung geführt, um die Visaliberalisierung der EU gegenüber der Türkei mit Blick auf die Abstimmung der Briten über den Verbleib in der EU am 23. Juni 2016 zu verschieben.
Die von der EU mit der Türkei getroffene Vereinbarung von 18. März 2016 bezieht sich, soweit es um Visaliberalisierung geht, ausschließlich auf den Schengen-Raum, dem Großbritannien nicht angehört. Großbritannien ist insoweit von der Vereinbarung nicht berührt. Das Auswärtige Amt hat keine – über Presseberichte hinausgehende – Kenntnis von konkreten Plänen Großbritanniens im Hinblick auf die Visapflicht für türkische Staatsangehörige in Großbritannien.