Verteilung der sogenannten EU-Heranführungshilfe
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Parlament am 1. Juni 2021 ausgehandelten rund 14,2 Milliarden Euro an sogenannter EU-Heranführungshilfe bis Ende 2027 für die Türkei und sechs weitere Länder mit offizieller Perspektive auf einen EU-Beitritt auf diese Länder (bitte für die Türkei zusätzlich den Gesamtwert entsprechend der Jahre aufschlüsseln; dpa vom 2. Juni 2021), und haben die bisherigen Heranführungshilfen bei der Begünstigten Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einhaltung der Werte der EU und zur schrittweisen Angleichung – wie an Vorschriften, Normen und Strategien der EU – geführt, vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gar Rückschritte der Türkei, etwa bei Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten beklagt (www.spiegel.de/ausland/tuerkei-eu-kommission-sieht-schwerwiegenderueckschritte-bei-beitrittskandidat-a-4cd50415-f0bd-4cb7-8a30-454839a2915d)?
Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Am 2. Juni konnte zwischen dem Rat der Europäischen Union – vertreten durch die portugiesische Ratspräsidentschaft – und dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung zum Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) der EU erzielt werden. Die Einzelheiten der Einigung werden nun dem Rat vorgelegt und mit dem Ziel einer zeitnahen Annahme geprüft.
IPA III ist mit einem Volumen von circa 14,2 Milliarden Euro das Hauptinstrument zur Heranführung der Beitrittskandidaten an die EU. Im Gegensatz zu den Vorgängerinstrumenten IPA I und II sieht IPA III keine Vorabzuweisungen für einzelne Länder vor, sondern richtet sich an fünf thematischen Fenstern aus – wie zum Beispiel Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie oder Umwelt. Eine Vorfestlegung der Mittelaufteilung pro Land und pro Jahr, wie es in der Vergangenheit der Fall war, soll es künftig nicht geben.
In ihrem Länderbericht von 2020 stellte die EU-Kommission gravierende Rückschritte der Türkei bei demokratischen Standards, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten fest. Auf diese bereits seit mehreren Jahren andauernde Entwicklung hat die EU bereits 2018 unter anderem mit einer erheblichen Kürzung der Mittel für die Türkei aus dem bisherigen Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) reagiert. Diese wurden von ursprünglich vorgesehenen 4,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf circa 3,19 Milliarden Euro gekürzt.
Die verbleibenden Mittel wurden zudem auf die Schwerpunkte Demokratie, Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte konzentriert. Ein großer Teil der Mittel wurde für Förderungen im zivilgesellschaftlichen Bereich, wie etwa die Teilnahme an EU-Programmen wie Erasmus+, bereitgestellt.
Durch die EU-Mittel für Heranführungshilfe können diese wichtigen Bereiche gezielt unterstützt werden.