Vertiefung der Beziehungen mit der Türkei in der Wirtschafts- und Energiepolitik
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Realisierung der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nach einem Treffen mit dem türkischen Energieminister Berat Albayrak am 16. April 2018 in Berlin angekündigten Vertiefung der Beziehungen mit der Türkei in der Wirtschafts- und Energiepolitik (www.merkur.de/politik/altmaier-will-wirtschaftsbeziehungenzur-tuerkei-vertiefen-zr-9787701.html), und inwiefern sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen mit der Türkei auf bilateraler Ebene als gegeben an vor dem Hintergrund, dass „nach Auffassung der Bundesregierung (…) die Erteilung eines Mandats an die Europäische Kommission zu Verhandlungen über eine Modernisierung der Zollunion angesichts der derzeitigen Lage in der Türkei, insbesondere im Rechtsstaatsbereich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“ ist (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 29)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Ich möchte vor Beantwortung aus aktuellem Anlass feststellen: Mit der Präsidentenwahl in der Türkei am vergangenen Sonntag treten tiefgreifende Verfassungsänderungen in Kraft, deren praktische Umsetzung die Bundesregierung sehr aufmerksam verfolgen wird. Zugleich ist bereits jetzt klar, dass Deutschland nicht zuletzt aufgrund der engen zwischengesellschaftlichen Beziehungen und der vielfältigen gemeinsamen Herausforderungen auch künftig ein ausgeprägtes Interesse an konstruktiven Arbeitsbeziehungen mit der Türkei haben wird.
Zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit der Türkei in der Wirtschafts- und Energiepolitik ist insbesondere eine Intensivierung des Dialogs und des gegenseitigen Austausches vorgesehen. So plant die Bundesregierung, den Austausch in den bestehenden Foren der bilateralen Zusammenarbeit zu beleben. Dabei geht es insbesondere um das deutsch-türkische Energieforum, in dem die bestehende Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen wieder aufgenommen werden soll. Im Rahmen der vereinbarten Joint Economic and Trade Commission soll eine erste Tagung für das zweite Halbjahr 2018 vorbereitet werden. Neben dem Austausch über mögliche zukünftige Kooperationsvorhaben soll in diesem Rahmen insbesondere auch ein intensiver Dialog über Hemmnisse für die Zusammenarbeit geführt werden, zu denen beispielsweise die rechtsstaatliche Entwicklung in der Türkei zählt.
Für das sehr weitreichende und umfassende Vorhaben einer Modernisierung und Erweiterung der EU-Türkei-Zollunion gilt nach wie vor, dass dies erst möglich ist, wenn die Türkei die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition wurden im Jahr 2018 bislang in einer Höhe von 95.650 Euro für Drittländer erteilt (Vorjahreszeitraum: 405.661 Euro).