Mündliche Frage PlPr 17/61: Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Frankreich wegen der Abschiebung von Roma
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zu welchem konkreten Zeitpunkt unternommen, damit die Europäische Kommission das von ihr angekündigte Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen der gegen die Freizügigkeit verstoßenden Abschiebung von über 8 000 Roma schnellstens einleitet?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Frage 67:
Die Entscheidung über die Einleitung und Durchführung eines Vertragsverletzungsverfahrens obliegt allein der Europäischen Kommission in ihrer Funktion als Hüterin der Verträge.
Aufgabe der EU-Kommission in dieser Hinsicht ist es, die EU-Rechtskonformität nationaler Maßnahmen unabhängig zu bewerten und – bei einer Verletzung des EU-Rechts – dagegen vorzugehen.