Vertuschungspolitik der Dessauer Polizei im Fall von Oury Jalloh vorerst gescheitert

„Das Urteil des Bundesgerichthofes (BGH) bietet die Chance, nun endlich die Umstände, die zum Verbrennungstod von Oury Jalloh im Gewahrsam der Dessauer Polizei führten, lückenlos aufzuklären. Die Verhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau war von Anfang an eine Farce und nicht auf Aufklärung aus", stellt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Aufhebung des Freispruchs zweier Dessauer Polizisten durch den Bundesgerichtshof fest. Sevim Dagdelen weiter:

Es ist ein Skandal, dass die Todesumstände des Asylbewerbers Oury Jallohs in der Zelle des Dessauer Polizeireviers auch heute an seinem fünften Todestag nach wie vor ungeklärt sind. Nicht nur die Lügen, Widersprüchlichkeiten und Vertuschungen seitens der Dessauer Polizei verhinderten eine Aufklärung. Auch das Landgericht Dessau-Roßlau kann sich einer Mitverantwortung nicht entziehen. Die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zur Aufklärung der Todesumstände wurden offenkundig nicht ausgeschöpft. Mehr noch: Die Beweisführung wird vom BGH als lückenhaft bezeichnet. Die von den Angehörigen und den Solidaritätsgruppen vermissten logischen Feststellungen des Landgerichts dazu, ob und wie für Oury Jalloh eine Brandlegung überhaupt in alkoholisiertem Zustand auf einer feuerfesten Matratze mit gefesselten Händen und Füßen möglich gewesen sein soll, sind auch für den BGH ungeklärt.

Jetzt muss nicht nur der Fall neu aufgerollt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, sondern auch die Gründe für das Scheitern der justiziellen Aufklärung untersucht werden. Die Konsequenz des von Anfang zur Farce verkommenen Ermittlungsverfahrens und der Gerichtsverhandlung muss endlich die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstitution sein. Dies hatte DIE LINKE. bereits in einem Antrag im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/12683) gefordert.
Der Fall des in Polizeigewahrsam zu Tode gekommenen Oury Jalloh hat einmal mehr gezeigt, dass die Aufklärung unzulässiger, unverhältnismäßiger staatlicher Gewaltanwendung mit den vorhandenen Mitteln nur schwer zu erreichen ist. Denn der spektakuläre Fall aus Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall.