Verweigerung bzw. Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels
Wie vielen Journalisten (bitte nach Medien aufschlüsseln) wurde basierend auf den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden (bitte nach Behörden und Begründungen aufschlüsseln) während des G20-Gipfels in Hamburg eine Presseakkreditierung verweigert bzw. nachträglich die Presseakkreditierung entzogen, und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Akkreditierungsdaten von Pressevertretern im Vorfeld des G20-Gipfels von deutschen Sicherheitsbehörden auch an „Nachrichtendienste autoritärer Regime übermittelt worden“ sind, darunter die der Journalisten Chris Grodotzki von „SPIEGEL ONLINE“ und Björn Kietzmann von der Fotoagentur action Press gmbh & co.kg an türkische Sicherheitsbehörden (www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html)?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Seibert vom 18. Juli 2017
Keiner der Anträge auf Akkreditierung, die die Bundesregierung bis zum Akkreditierungsschluss am 23. Juni 2017 erreicht haben, ist aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden.
Zwischen Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und Beginn des Gipfels benannten die Sicherheitsbehörden bezüglich 32 Medienvertretern Sicherheitsbedenken. Diese Bedenken mussten vom Bundespresseamt ernst genommen werden und hatten demnach Einfluss auf die bereits erteilten Akkreditierungen. Das Bundespresseamt entschied daher, auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt, diesen Personen die Akkreditierung zu entziehen. Eine Aufschlüsselung nach den Gründen des jeweiligen Akkreditierungsentzugs kann hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen. Tatsächlich wurde dann neun Medienvertretern die Akkreditierung entzogen. Die übrigen 23 Medienvertreter sind im Weiteren nicht mehr am Medienzentrum erschienen.
Die Sicherheitsbedenken resultierten ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden.