Verweigerung der Einreise des Leiters des ARD-Fernsehstudios in Kairo in die Türkei

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach­richtendienstliche) darüber, dass dem Leiter des ARD-Fern­sehstudios in Kairo, Volker Schwenck, die Einreise in die Türkei verweigert wurde, weil er auf dem Weg zu einer Repor­tage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet war (www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-kor­respondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html), bei der er Informationen hätte gewinnen können, dass die Türkei nach Auffassung von Amnesty International kein „sicherer Drittstaat“ sei, unter anderem, weil sie mit Massenabschie­bungen von Männern, Frauen und Kindern in Gruppen von bis zu 100 Personen nach Syrien gegen internationales Recht verstoße (www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html), um gegen die Einreiseverweigerung zu protestieren, beispiels­weise die Einbestellung des türkischen Botschafters, die Ab­gabe einer Protestnote an die Türkei oder im Rahmen eines Telefongesprächs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ihrem türkischen Amtskollegen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/8190, Frage 28):

Die Bundesregierung fordert mit Nachdruck Auf­klärung über die Gründe der Einreiseverweigerung für Herrn Schwenck und ist dazu in engem Kontakt mit der türkischen Regierung. Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem jüngsten Türkei-Besuch erklärt, dass sie dieses Thema auch gegenüber Premierminister Davutoglu an­gesprochen hat.

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, dass die in der Frage genannten Gründe für die Verwei­gerung der Einreise ursächlich gewesen wären.

Die Bundesregierung fordert weiter, dass deutsche Journalisten in der Türkei ihrer Aufgabe – der Bericht­erstattung über die Türkei und die Region – ungehindert nachgehen können. Dazu hat sie die türkische Regierung über verschiedene diplomatische Kanäle mündlich und schriftlich kontaktiert.

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