Verweigerung der Einreise des Leiters des ARD-Fernsehstudios in Kairo in die Türkei
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass dem Leiter des ARD-Fernsehstudios in Kairo, Volker Schwenck, die Einreise in die Türkei verweigert wurde, weil er auf dem Weg zu einer Reportage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet war (www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html), bei der er Informationen hätte gewinnen können, dass die Türkei nach Auffassung von Amnesty International kein „sicherer Drittstaat“ sei, unter anderem, weil sie mit Massenabschiebungen von Männern, Frauen und Kindern in Gruppen von bis zu 100 Personen nach Syrien gegen internationales Recht verstoße (www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html), um gegen die Einreiseverweigerung zu protestieren, beispielsweise die Einbestellung des türkischen Botschafters, die Abgabe einer Protestnote an die Türkei oder im Rahmen eines Telefongesprächs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ihrem türkischen Amtskollegen?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 28):
Die Bundesregierung fordert mit Nachdruck Aufklärung über die Gründe der Einreiseverweigerung für Herrn Schwenck und ist dazu in engem Kontakt mit der türkischen Regierung. Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem jüngsten Türkei-Besuch erklärt, dass sie dieses Thema auch gegenüber Premierminister Davutoglu angesprochen hat.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, dass die in der Frage genannten Gründe für die Verweigerung der Einreise ursächlich gewesen wären.
Die Bundesregierung fordert weiter, dass deutsche Journalisten in der Türkei ihrer Aufgabe – der Berichterstattung über die Türkei und die Region – ungehindert nachgehen können. Dazu hat sie die türkische Regierung über verschiedene diplomatische Kanäle mündlich und schriftlich kontaktiert.