Verweigerung der Einreise deutscher Staatsbürger in die Türkei seit den letzten sechs Monaten

Wie vielen Personen deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten halben Jahr die Einreise in die Türkei durch Maßnahmen türkischer Behörden (Festnahme und/ oder direkte Zurückweisung) verweigert (bitte möglichst unter Angabe der Begründung für das Einreiseverbot) (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-deutschtuerken-an-der-einreise-gehindert-a-1141009.html), und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um derartige Eingriffe gegenüber deutschen Staatsangehörigen in Zukunft zu verhindern, beispielsweise durch Anforderung einer Liste von Personen, deren Einreise in der Türkei nicht erwünscht ist?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 11. April 2017

Der Bundesregierung sind seit Anfang 2017 rund 100 Fälle bekannt geworden, in denen deutschen Staatsangehörigen an Flughäfen bei ihrer Ankunft in der Türkei – oftmals unter Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – die Einreise in die Türkei untersagt worden ist. Die genaue Anzahl deutscher Staatsangehöriger, denen seit Juli 2016 an Flughäfen in der Türkei die Einreise bzw. die Weiterreise von dort aus dem Transitbereich untersagt worden ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Das Auswärtige Amt hat in die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei aufgenommen, dass unabhängig vom gesetzlichen Anspruch deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der türkischen Regierung dafür eingesetzt, größtmögliche Transparenz für die Betroffenen herzustellen und die Möglichkeit einer Überprüfung entsprechender Entscheidungen zu gewährleisten.

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