Verwendung deutscher Rüstungsgüter durch Sicherheitskräfte in der Türkei
Inwieweit sieht die Bundesregierung keinen hinreichenden Verdacht bspw. durch Berichte von Medien wie dem „Standard“ (http://derstandard.at/2000048074196/Oesterreichische-Waffen-gegen-Zivilisten-in-der-Osttuerkei), dass von Deutschland an die Türkei exportierte Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bei Einsätzen von Sicherheitskräften in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten zum Einsatz kommen, wobei diese zur internen Repression missbraucht werden sowie den internen Konflikt bzw. die bestehenden Spannungen verschärfen, obwohl die Bundesregierung nicht sagen kann, bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte welche Waffen zum Einsatz kommen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 18/205, Anlage 7), und inwieweit sieht die Bundesregierung derzeit beim Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an die Türkei ihre Prüfungskriterien Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität sowie Achtung der Menschenrechte (www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) als erfüllt an?
Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 13. Dezember 2016
Der Bundesregierung ist der genannte Artikel bekannt.
Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die anhaltende Gewalt insbesondere im Südosten der Türkei und ruft die türkische Regierung dazu auf, bei ihrem Vorgehen gegen die PKK, die als terroristische Vereinigung von der EU gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terroristische Vereinigung“ eingestuft ist, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Menschenrechte und Zivilbevölkerung zu schützen.
Anlässlich seines Besuchs in Ankara am 15. November hat Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier gegenüber Vertretern der türkischen Regierung – einschließlich des Staatspräsidenten – sowie gegenüber Oppositionspolitikern mit Nachdruck die Notwendigkeit einer politischen Lösung des Kurdenkonflikts sowie einer Distanzierung aller politischen Kräfte vom Terrorismus unterstrichen.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern für NATO-Partner wie der Türkei grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.
Wie die Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt in der schriftlichen Antwort auf Ihre Mündliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/10442 vom 25. November 2016 mitgeteilt hat, ist ihr bekannt, dass über Deutschland gelieferte Präzisionsgewehre Steyr SSG 08 in den Jahren 2011 und 2012 zur Verwendung durch die für Spezialkräfte zuständige Abteilung des türkischen Innenministeriums beschafft wurden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass türkische Sicherheitskräfte im Anti-Terror-Einsatz auch Präzisionsgewehre einsetzen. Bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte welche Waffen zum Einsatz kamen, ist der Bundesregierung hingegen nicht bekannt.
Die Bundesregierung bezieht aktuelle Entwicklungen in die Entscheidungsfindung für zukünftige Ausfuhranträge ein, für die jeweils eine differenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung stattfindet. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.