Verwendung der an die ukrainische Regierung gewährten Kreditmittel
Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 15 der Abgeordneten Heike Hänsel (Plenarprotokoll 18/ 78), dass die Kreditmittel in Höhe von 500 Mio. Euro für die ukrainische Regierung "vorrangig" zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in der Ostukraine, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung sowie bei Krankenhäusern und Schulen, verwendet werden sollen, dass sie nicht hundertprozentig ausschließen kann bzw. will, dass von diesen Finanzmitteln militärische Projekte – Ausrüstung, Ausbildung, "Grenzsicherung" wie die Mauer an der Grenze zu Russland – finanziert werden könnten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 6. Februar 2015
Die Bundesregierung hatte in der Antwort zu Frage 15 unterstrichen, dass sie in allen bisherigen Kontakten mit der Ukraine deutlich gemacht hat, dass die Kreditmittel vorrangig zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in der Ostukraine, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung sowie bei Krankenhäusern und Schulen, verwendet werden sollen. Grundsätzlich sollte jedoch auch die Möglichkeit offengehalten werden, einen Teil der verbürgten Kreditmittel mit Beiträgen internationaler Finanzinstitutionen, der Europäischen Union und anderer bilateraler Geber zu verzahnen.
Die zu fördernden Projekte sollen in einer bilateralen deutsch-ukrainischen Arbeitsgruppe geprüft und gemeinsam beschlossen werden. Dabei wird die Bundesregierung Projekten im militärischen Bereich nicht zustimmen.