Visakodex und Visumverfahren

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer/innen sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland. Die Versagung eines Visums bedarf keiner Begründung. So wird auch nicht erkennbar, woran (Einkommen, Sicherheitsbedenken, Rückkehrwahrscheinlichkeit, fehlende Unterlagen etc.) dies gelegen hat.