Visumsfreiheit für Türken: Katz und Mausspiel geht in die nächste Runde

Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) hat die Antworten der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/12743) auf die Kleine Anfrage hinsichtlich der Auswirkungen des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs als unzureichend bezeichnet (wir berichteten). Die Antworten genügten nicht den Anforderungen an eine sorgfältige Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Es entstehe vielmehr der Eindruck, dass Fragen nicht oder nur sehr ausweichend beantwortet werden, um unangenehme Wahrheiten nicht aussprechen zu müssen.
Gegenstand der Anfrage war das so genannte Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Februar 2009. Dieses besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsangehörige gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls, d. h. zum 1. Januar 1973.

„Während eine weitestgehende Mehrheitsmeinung in der Fachliteratur und in der Rechtsprechung aus dem Urteil schlussfolgert, dass z.B. auch türkische Touristinnen und Touristen im Rahmen der passiven Dienstleitungsfreiheit von nun an visumsfrei nach Deutschland einreisen können, versucht die Bundesregierung, die Auswirkungen des Urteils auf die aktive Dienstleistungserbringung zu begrenzen", heißt es in einer aktuellen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 20.5.2009 (BT-Drucksache 16/13144).

Als einziges Argument, warum die Bundesregierung das Soysal-Urteil nicht bezogen auf die gesamte Dienstleistungsfreiheit umsetzen will, benennt sie auf Bundestagsdrucksache 16/12743, dass „der gemeinschaftsrechtliche, vor dem Hintergrund des innergemeinschaftlichen Binnenmarktes geprägte Begriff der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Auffassung der Bundesregierung nicht direkt in den assoziationsrechtlichen Kontext übertragen werden kann".

Warum sie dieser Auffassung ist, die der juristischen Mehrheitsmeinung widerspricht, lege die Bundesregierung jedoch nicht dar. Es werde auch keine juristische Literatur, keine Quelle und kein Urteil zur Begründung benannt, obwohl hiernach ausdrücklich gefragt worden war. Auch die ganz konkrete Frage, wie die Bundesregierung ihre Auffassung angesichts der Bestimmung im Zusatzprotokoll bzw. im Assoziierungsabkommen begründe, wonach sich die Vertragsparteien von den diesbezüglichen Artikeln des EG-Vertrages leiten lassen (was ein Verständnis der Dienstleistungsfreiheit in der Ausdeutung der Rechtsprechung des EuGH einschließt), um untereinander Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs aufzuheben, habe die Bundesregierung nicht beantwortet.

Die Linkspartei möchte deshalb unter anderem Wissen, wie die Bundesregierung ihre Auffassung begründet, wonach das Soysal-Urteil allenfalls Auswirkungen auf die Visumsbestimmungen im Zusammenhang der „aktiven" Dienstleistungsfreiheit habe und auf welche juristischen Quellen sie sich dabei stützt. Wie könne die Bundesregierung ferner von einer „unverzüglichen" Umsetzung des EuGH-Urteils sprechen, wenn mehr als drei Monate nach der Urteilsverkündung nicht einmal diejenigen türkischen Staatsangehörigen visumsfrei nach Deutschland einreisen können, von denen das Bundesinnenministerium in seinem Schreiben vom 6. Mai 2009 an die Innenressorts der Länder selbst sagt, dass sie hierauf ein Anrecht haben.