Völkerrechtliche Bewertung der am 20. November 2022 gestarteten Angriffe der türkischen Armee auf Ziele im Nordirak und in Nordsyrien

Inwiefern bewertet die Bundesregierung die in der Nacht auf den 20. November 2022 gestarteten Angriffe der türkischen Armee auf Ziele im Norden Syriens und im Norden Iraks als einen Bruch des Völkerrechts vor dem Hintergrund, dass das Auswärtige Amt die Führung des NATO-Partners Türkei zu Zurückhaltung und zur Achtung des Völkerrechts aufgerufen sowie unter Verweis auf Artikel 51 der UN-Charta klargestellt hat, „das Recht auf Selbstverteidigung beinhaltet nicht ein Recht auf Vergeltung“ (www.tagesschau.de/ausland/asien/angriffe-tuerkei-syrien-deutschland-zurueckhaltung-101.html), und inwiefern teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wonach die „organisatorischen Aktivitäten“ der Türkei dafür sprechen, dass der NATO-Partner Türkei im Norden Syriens „eine Strategie der langfristigen Präsenz“ verfolgend dort als „Besatzungsmacht“ fungiert (WD 2 –
3000 – 086/15, www.bundestag.btg/Wissen/Dossiers/Ablage/8676/Ausarbeitung_8676_12.pdf und WD 2 – 3000 – 108/20, www.bundestag.de/resource/blob/897380/3b34979c396619333c3b52bb7c5548cf/WD-2-108-20-pdf-data.pdf)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 30. November 2022

Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die türkische Regierung bei ihrem aktuellen militärischen Vorgehen in Nordirak und Nordsyrien auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen beruft. Die Türkei hat legitime Sicherheitsinteressen im Kampf gegen Terrorismus.

Die Ermittlungen in der Türkei zu den Hintergründen des Anschlags dauern an. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen ist eine abschließende völkerrechtliche Bewertung des aktuellen türkischen militärischen Vorgehens nicht möglich. Das Recht auf Selbstverteidigung beinhaltet kein Recht auf Vergeltung.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Teilfrage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/592 vom 31. Januar 2022 verwiesen.

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