Völkerrechtliche Rechtfertigung der Tötung des iranischen Generals Kassem Soleimani

Inwieweit ist die von US-Präsident Donald Trump angeordnete gezielte Tötung des iranischen Generals Kassem Soleimani als Reaktion auf eine ganze Reihe von militärischen Provokationen, für die der Iran Verantwortung tragen soll (AFP vom 4. Januar 2020), nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich gerechtfertigt und inwieweit gilt die Listung des iranischen Generals Kassem Soleimani auf der Terrorliste der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung als Rechtfertigung für dessen gezielte Tötung, vor dem Hintergrund, dass diese somit nicht aus dem luftleeren Raum käme (www.n-tv.de/politik/Iranschwoert-Verbuendete-auf-Rache-ein-article21487942.html)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Antje Leendertse vom 13. Januar 2020

Eine umfassende völkerrechtliche Bewertung erfordert die detaillierte Analyse aller tatsächlichen Umstände des Falls. Diese liegen der Bundesregierung nicht vor.

Der Umstand, dass der iranische General Soleimani von der Europäischen Union auf der Liste der Personen geführt wurde, auf die restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, ist für die völkerrechtliche Bewertung seiner Tötung durch die USA nicht von Bedeutung.

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