Völkerrechtliche Grundlage eines militärischen Eingreifens der USA in Syrien
Inwieweit geht die Bundesregierung, wie das etwa Dirk Niebel gegenüber der "Stuttgarter Zeitung" behauptete (www.n-tv.de/politik/ Deutsche-streiten-ueber-Syrien-Angriffarticle11246146.html), von einer völkerrechtlichen Grundlage für militärische Angriffe der USA und weiterer NATO-Partner gegenüber Syrien ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates aus, oder schließt sich die Bundesregierung der Auffassung an, dass ein militärisches Eingreifen der USA in Syrien ohne entsprechendes Mandat des UN-Sicherheitsrates auch vor dem Hintergrund des von Syrien nicht unterzeichneten Chemiewaffenübereinkommens und der darin vorgesehenen Mechanismen in jedem Fall klar völkerrechtswidrig wäre?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 5. September 2013
Die Bundesregierung, so auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat deutlich gemacht, dass eine militärische Beteiligung Deutschlands an einem möglichen Militäreinsatz in der Arabischen Republik Syrien weder nachgefragt wurde noch in Betracht gezogen wird. Die Bundesregierung gibt zu einem eventuellen militärischen Handeln unserer Verbündeten keine völkerrechtliche Stellungnahme ab.