Von der Bundesregierung abweichende Einordnung der Einbürgerung in den Integrationsprozess von Zuwanderern durch Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU
Ist die jetzige Bundesregierung wie die vorherige Bundesregierung der Auffassung, dass eine Einbürgerung nicht notwendigerweise erst am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen muss (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/ 13558, S. 4 und 16/13329, Frage 17), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Redner der die Bundesregierung tragenden Fraktion der CDU/CSU in Debatten im Deutschen Bundestag weiterhin regelmäßig eine hierzu abweichende Auffassung vertreten, wonach eine Einbürgerung erst „am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses" stehen sollte (die Abgeordneten Ingo Wellenreuther und Stephan Mayer (Altötting) am 26. Februar 2010, Plenarprotokoll 17/25, S. 2231 (D) und 2237 (B))?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder
Die Bundesregierung nimmt zu parlamentarischen Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter nicht Stellung. Im Übrigen weist sie auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. Juni 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13558, Vorbemerkung der Bundesregierung, S. 4) hin.