Mündliche Frage PlPr 17/83: Vorgehen der US-Justizbehörden gegen die als "Miami Five" bekannten Gefangenen; Kritik von Amnesty International hinsichtlich der Gewährleistung eines fairen Verfahrens
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung ihrer Vorgängerregierung aus CDU, CSU und SPD, wonach „die Bundesregierung keine Veranlassung hat, am rechtmäßigen Vorgehen der amerikanischen Justizbehörden" gegen die als „Miami Five" bekannten kubanischen Gefangenen in den USA zu zweifeln (Plenarprotokoll 16/135, Seite 14230 (B), Antwort zu Frage 21), nachdem die US-amerikanische Sektion von Amnesty International in einem Brief an den US-Justizminister Eric Holder vom 4. Oktober 2010 die Wahl von Miami als Ort der Verhandlung angesichts der überwiegenden Feindseligkeit gegenüber der kubanischen Regierung in dieser Region sowie deren Medienberichterstattung und anderer Ereignisse vor und während der Verhandlung, sodass eine faire Verhandlung unmöglich gewesen sei, kritisiert hat (www.amnestyusa.org/ document.php?id=ENGUSA20101013001&lang=e)?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/4406, Frage 37):
Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung zum Fall der „Miami Five" nicht geändert.
Aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen sieht die Bundesregierung weiterhin keine Veranlassung, am rechtmäßigen Vorgehen der amerikanischen Justizbehörden zu zweifeln.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Fällen.