Vorschlag Russlands bezüglich des auslaufenden New-START-Vertrages
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Vorschlag Russlands bezüglich des am 5. Februar 2021 auslaufenden New-START-Vertrages, die Zahl aller und nicht nur der strategischen Atomwaffen ein Jahr lang einzufrieren (dpa vom 20. Oktober 2020), bedeutet, dass Russland bei den taktischen Atomwaffen seinen Vorteil aufgibt, der mit dem „Einfrieren“ der Sprengköpfe ausgeglichen würde, während gleichzeitig Vorteile der USA bei der Raketenabwehr, der Militarisierung des Weltraums und bei neuen Waffenarten in dem Abkommen außen vor bleiben (www.derstandard.de/story/2000121135373/letzte-chance-fuer-abruestungsvertragnew-start), und sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in der Bereitschaft Russlands, die Zahl aller und nicht nur der strategischen Atomwaffen ein Jahr lang einzufrieren (dpa vom 20. Oktober 2020), ein über den geltenden New-START-Vertrag hinausgehendes Entgegenkommen zur Rettung des letzten verbliebenen Rüstungskontrollabkommens zwischen den USA und Russland, wohingegen es die USA darauf angelegt haben, eine Verlängerung an Bedingungen zu knüpfen, mit denen schon jetzt festgelegt würde, über welche Waffen und mit wem in Zukunft über nukleare Abrüstung verhandelt werden soll (www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/New-START-Ruestungskontrollvertrag-ohneZukunft,streitkraefte628.html)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Bei dem genannten Vorschlag geht es nicht um die Abrüstung nuklearer Sprengköpfe, sondern um ein Einfrieren der Bestände, das heißt ein Verhindern des weiteren Ausbaus der nuklearen Arsenale. Damit würde Russland sein massives Übergewicht im Bereich der sogenannten taktischen, also nicht-strategischen Nuklearwaffen nicht aufgeben müssen. Andere Bereiche wie Raketenabwehr oder Weltraumsicherheit waren bisher nicht Teil bilateraler Absprachen.
Eine Verlängerung des New-START-Vertrags bleibt wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gegenüber den Vertragsstaaten für den Erhalt des New-START-Vertrags einsetzen.