Vorschlag zur Aufnahme Saudi-Arabiens auf die schwarze Liste der EU aufgrund mangelnder Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Vorschlag der EU-Kommission, Saudi-Arabien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die auf Basis von Daten der EU-Polizeibehörde Europol, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Financial Action Task Force erstellte schwarze Liste zu setzen, bezüglich der Gründe (zum Beispiel die Finanzierung welcher terroristischen Gruppen), und mit welchen Erkenntnissen hat Deutschland neben Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien versucht, Panama als Oase für zwielichtige Finanzgeschäfte und Saudi-Arabien als Geldquelle für Terroristen von der Liste zu streichen (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/geldwaesche-eu-kommission-stellt-schwarze-liste-vor-a-1252947.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat von der EU-Kommission den Entwurf der Delegierten Verordnung Ende Januar 2019 erhalten. Die Bundesregierung hat sich nicht dafür eingesetzt, bestimmte Länder von der Liste zu streichen. Die entsprechende Berichterstattung ist unrichtig.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit zahlreichen anderen EU-Mitgliedstaaten im Dialog mit der EU-Kommission Kritik am Verfahren zur Erarbeitung der in der Delegierten Verordnung enthaltenen Länderliste geübt. Insbesondere bestand im Vorfeld der nun am 13. Februar 2019 beschlossenen Verordnung keine ausreichende Gelegenheit, die als Grundlage der Listung verwendeten Erkenntnisse und ihre Bewertung ausreichend zu überprüfen.

Auch die von der Listung betroffenen Länder sind von der EU-Kommission nur mit sehr kurzem Vorlauf über die Listungsentscheidung unterrichtet worden und hatten keine Gelegenheit, vor einer Listung dazu gehört zu werden und Stellung zu nehmen. Die Listung ist folglich nicht durch einen Dialog mit den betroffenen Ländern qualitativ abgesichert worden.

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