Wartezeiten für einen Termin zur Visabeantragung in den deutschen Auslandsvertretungen und Einbezug der externen Dienstleistenden im Visumverfahren

Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für einen Termin zur direkten Visabeantragung in den deutschen Auslandsvertretungen der 20 wichtigsten Herkunftsländer (d. h. ohne Hilfe externer Dienstleister, bitte nach Vertretungen differenziert und in Tagen bzw. Wochen – und nicht bloß unter oder über zwei Wochen – angeben), und mit welcher Begründung ist eine persönliche Vorsprache bei externen Dienstleistern im Visumverfahren entbehrlich und eine Vertretung möglich, bei der direkten Beantragung in der Visastelle hingegen nicht?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 9. April 2013

Soweit sich die Frage auf die deutschen Auslandsvertretungen in den 20 wichtigsten Herkunftsländern bezieht, die mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12755 vom 14. März 2013 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine aktuellen weiteren Erkenntnisse vor.

Soweit sich die Frage auch auf die deutschen Auslandsvertretungen in den 20 wichtigsten Herkunftsländern bezieht, die nicht mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der genannten Bundestagsdrucksache verwiesen.

Bezüglich Ihrer zweiten Teilfrage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8823 vom 1. März 2012 verwiesen.