Angebot des Auswärtigen Amts an die türkische Generalstaatsanwaltschaft Ankara zur Abschrift der Akten bzw. Akteneinsicht im Verfahren gegen Deniz Feneri e. V.

Kann die Bundesregierung die in der Onlineausgabe der türkischen Zeitung „VATAN" verbreitete Meldung vom 29. Oktober 2010 (http://haber.gazetevatan.com) bestätigen, das Auswärtige Amt habe der türkischen Generalstaatsanwaltschaft in Ankara angeboten, eine Abschrift der Akten im Verfahren gegen Deniz Feneri e. V. zur Verfügung zu stellen, wenn diese die Kopierkosten in Höhe von 100 000 Euro übernehme bzw. alternativ dazu türkischen Staatsanwälten in Deutschland Akteneinsicht zu gewähren, und die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara habe daraufhin um einen Termin zwecks Akteneinsicht gebeten, und wann soll dieser Termin stattfinden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 22. November 2010

In einem in der Türkei geführten Ermittlungsverfahren hat die türkische Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main um Rechtshilfe ersucht. Anlass dazu war das dort gegen Verantwortliche des Vereins Deniz Feneri e. V. geführte Ermittlungsverfahren.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Inhalt und Erledigung des Rechtshilfeersuchens keine Angaben machen kann, da mit dem Ersuchen ein in der Türkei laufendes Ermittlungsverfahren unterstützt werden soll. Es entspricht zudem den internationalen Gepflogenheiten, dass ein Staat, der um Rechtshilfe ersucht ist, keine näheren Angaben zu dem fördernden Verfahren macht.