Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen in der 19. Legislaturperiode

In welchem Wert wurden in der 19. Legislaturperiode bis zum aktuellen Stichtag Kriegswaffen von in den Bundesländern ansässigen Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen tatsächlich ausgeführt (bitte den Wert entsprechend den Bundesländern auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte Angabe der vorläufigen Zahlen) und in welchem Wert wurden Kriegswaffen von in den Bundesländern ansässigen Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen in die Ländergruppe „Drittland“ tatsächlich ausgeführt (bitte den Wert entsprechend den Bundesländern auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte Angabe der vorläufigen Zahlen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 9. September 2021

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Im Sinne der Außenhandelsstatistik beinhaltet die Ländergruppe „Drittland“ alle Nicht-EU-Mitgliedstaaten (einschließlich NATO-Staaten außerhalb der EU sowie der NATO gleichgestellte Staaten). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt.

Die Daten können Revisionen unterliegen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten bzw. der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.

Die deutsche Außenhandelsstatistik nach Bundesländern wird auf Grundlage des Ursprungsbundeslandes der Ausfuhren bzw. des Bestimmungsbundeslandes der Einfuhren erhoben, nicht aber nach dem Sitz
des ausführenden bzw. einführenden Unternehmens. Ausfuhren eines Unternehmens mit Sitz im jeweiligen Bundesland sind somit nicht zwangsläufig in der Außenhandelsstatistik dieses Bundeslandes enthalten, falls dasselbe Unternehmen in einem anderen Bundesland ein Werk betreibt, in dem die ausgeführten Waren hergestellt wurden. Dieses andere Bundesland ist dann das Ursprungsbundesland der  Waren.

Die nachstehende Tabelle zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für den Zeitraum Oktober 2017 bis einschließlich Juli 2021 ist nach eindeutig zuordnungsbaren Ursprungsbundesländern und der Bestimmungsregion „Drittländer“ im Sinne der Außenhandelsstatistik gegliedert. Die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 sind dem Statistischen  Bundesamt nach gegenwärtigem Stand für die Berichtsmonate Januar bis einschließlich Juli 2021 bekannt. Bei der Außenhandelsstatistik handelt es sich um eine Monatsstatistik.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der in der nachstehenden Tabelle mit „*“ markierten Einzelangaben eine Reidentifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.**

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