Wird die Bundesregierung eigenes Konzept zu Opel erstellen?
MdB Sevim Dagdelen fragt bei der mündlichen Fragestunde die Bundesregierung bezgl. Opel, Frontex und NATO nach
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Zu Opel
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident.
Liebe Frau Wöhrl, ich komme selbst aus Bochum und arbeite mit dem Betriebsrat der Opel-Werke in Bochum intensiv zusammen. Gedenkt die Bundesregierung, die den vorliegenden Plan von GM Europe prüft und anschließend bewertet, in der Zwischenzeit selbst einen Plan, ein Konzept zu erstellen, mit dem sie in die Verhandlungen mit General Motors Europe gehen kann? In der Vergangenheit wurde gesagt, die Bundesregierung habe Arbeitsgruppen eingerichtet. Was ist das bisherige Ergebnis dieser Arbeitsgruppen? Erwägt die Bundesregierung, ein eigenes Konzept, einen eigenen Plan zu erstellen?
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Die Bundesregierung wird kein eigenes Konzept erstellen; denn der Staat ist nicht der Unternehmer. Hier ist das Unternehmen gefordert, uns ein Zukunftskonzept vorzulegen, welches aufzeigt, dass Opel zukunftsfest ist und dass auch die Arbeitsplätze erhalten werden können. Der Plan, der momentan vorliegt, entbehrt dieser Grundlage. Es sind noch zu viele Fragen offen, als dass gesagt werden könnte, hier wäre eine betriebwirtschaftliche und förderfähige Basis gegeben.
Wir werden die offenen Fragen zusammenstellen, auch mithilfe des Bürgschaftsausschusses, und werden noch einmal an das Unternehmen herantreten mit dem Ziel, dass die Fragen beantwortet werden. Um nur einige zu erwähnen: Es ist vollständig offen, wie die Unternehmensstrategie zukünftig, auch im Verbund, aussehen soll. Es ist vollkommen offen, welche Mehrheitsbeteiligung die Mutter an der Tochter zukünftig haben möchte. Wir werden also kein eigenes Konzept auf den Tisch legen . das betrifft nicht nur Opel; das betrifft auch andere Unternehmen; das ist nämlich nicht unsere Aufgabe als Staat.
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Frau Wöhrl, wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission, wenn diese das Beihilferecht eng auslegen will. Herr Verheugen hat ja bereits verlautbaren lassen, dass man das müsste, dafür einsetzen, dass auch im Falle einer Hilfe für Opel in Form einer Staatshilfe oder einer Staatsbürgschaft durch die Bundesregierung das Beihilferecht wie beim Rettungsschirm für die Banken generös ausgelegt wird?
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Ich glaube, es ist jetzt erst einmal wichtig, dass eine Bank gefunden wird. Es geht ja nicht nur darum, eine Bürgschaft zu übernehmen. Vielmehr brauchen Sie auch eine Bank, die das verbürgt. Es ist uns nicht bekannt, dass zurzeit irgendeine Bank bereit ist, einen Kredit zu gewähren.
Auch mangelt es noch am Engagement des Unternehmens, sich um einen Investor zu kümmern. Das reicht bisher nicht aus. Es ist nicht Aufgabe des Staates, auf Investor- oder Bankensuche zu gehen. Auch in diesen Fragen muss das Unternehmen erst selbst tätig werden.
Zu Nato:
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Lieber Herr Altmaier, die Europäische Union und auch die Bundesregierung betonen immer wieder den Wert der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Wie hält es die Bundesregierung damit, dass das Schengener Abkommen in diesem Fall ausgesetzt werden soll, dass die Grenze zwischen Kehl und Straßburg sozusagen geschlossen werden soll? Ist das das Bild der Freizügigkeit, das die Bundesregierung, Frankreich und damit auch die Europäische Union uns, den Bürgerinnen und Bürgern, vermitteln möchte?
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Frau Kollegin Dagdelen, Sie haben völlig Recht, dass es durch das Schengener Abkommen sowie durch den Einsatz dieser Bundesregierung und ihrer Vorgängerregierungen gelungen ist, die Bewegungsfreiheit von Millionen von europäischen Bürgerinnen und Bürgern ganz erheblich auszuweiten. Die letzte Erweiterung liegt gerade einmal etwas länger als ein Jahr zurück; damals wurden die Kontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Wesentlichen aufgehoben, mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien und Zypern. Dies alles ist ein großer Erfolg für die Bewegungsfreiheit in Europa.
Da Sie im Innenausschuss häufiger Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, wissen Sie allerdings genauso gut wie ich, dass im Schengener Abkommen die Möglichkeit vorgesehen ist, eine zeitlich befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen vorzunehmen. Davon wird in einem sparsamen Umfang, aber durchaus hin und wieder Gebrauch gemacht. Eine solche Situation hatten wir beispielsweise bei der Fußballweltmeisterschaft. Eine solche Situation hatten wir auch bei dem G-8-Gipfel in Heiligendamm. Das hat mit dazu beigetragen, den gewaltfreien Ablauf von Demonstrationen und Kundgebungen wesentlich zu befördern. Inwieweit in dem in Rede stehenden Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss nach der Lage vor Ort entschieden werden. Es ist aber keinesfalls außergewöhnlich, und es wäre auch nicht das erste Mal.
Zu Frontex
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Lieber Herr Altmaier, Sie haben gerade von den Expertensitzungen gesprochen, die es zu dem Entwurf der Leitlinien gegeben hat, insbesondere hinsichtlich der Frage der exterritorialen Wirkung des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention. Weil in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage einer Kollegin von mir im Monat Februar – 2/48 – die Ergebnisse der Expertensitzungen aber nicht benannt werden, möchte ich gerne wissen: Was waren denn die Ergebnisse der Expertensitzungen?
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich habe auf die Frage des Kollegen Sarrazin eben schon ausgeführt, dass wir in den Expertensitzungen am 23. und 24. Februar zunächst einmal darüber diskutiert haben, ob es gegebenenfalls eine verbindliche Regelung geben soll oder nicht. Wenn ja, soll sie im Schengener Grenzkodex verankert werden. Die Meinungen der Mitgliedstaaten sind bislang noch nicht auf einer Linie; fünf Mitgliedstaaten haben sich dagegen ausgesprochen. Diese Diskussion wird man erst einmal fortführen müssen, um zu einer möglichst breiten Übereinstimmung zu gelangen, zumal es ganz wichtig ist, dass in den notwendigen Konsens vor allen Dingen diejenigen Staaten eingebunden werden, die als Mittelmeeranrainer von den Flüchtlingsströmen besonders betroffen sind und sich an den FRONTEX-Operationen beteiligen. Nur dann macht eine solche gemeinsame Festlegung Sinn.