Wirksamkeit von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge zum Zweck der Integration

Welche empirischen Daten liegen der Bundesregierung vor, um die Wirksamkeit von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge zum Zweck ihrer besseren Integration zu belegen, vor dem Hintergrund, dass diese Wirksamkeit von vielen Verbänden bestritten bzw. sogar eine gegenteilige Wirkung angenommen wird (vgl. z. B. Stellungnahme der Diakonie Deutschland vom 3. Mai 2016, von PRO ASYL e. V. vom 19. Mai 2016, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Gesamtverband e. V. vom 3. Mai 2016), und was entgegnet die Bundesregierung der Aussage der Diakonie, dass „Untersuchungen des BAMF [Bundesamt für Integration und Flüchtlinge] aus dem Jahr 2007 zur Integration von Spätaussiedlern … gegen die Annahme [sprechen], dass Wohnsitzzuweisungen eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmarktintegration haben“ (Stellungnahme vom 3. Mai 2016, Ausschussdrucksache 18(4)567, S. 10, bitte ausführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 9. Juni 2016

Die Regelungen zur Wohnsitzverpflichtung für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter anderer humanitärer Aufenthaltstitel sind Teil des mit dem Integrationsgesetz verfolgten Gesamtansatzes und sollen die Integration dieser Personengruppe fördern sowie integrationshemmenden Segregationstendenzen, insbesondere in Ballungsräumen, entgegenwirken. Die Bundesregierung ist mit der Vorlage des Entwurfs einer Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte auch einem Wunsch der Länder und Kommunen nachgekommen, aus deren Sicht eine Steuerung der Wohnsitznahme dieses Personenkreises dringend erforderlich ist. Sie teilt diese Einschätzung und hat keinen Zweifel daran, dass mit den beschlossenen Regelungen den praktischen Erfordernissen einer wirksamen Integrationsförderung Rechnung getragen werden kann.

Hinsichtlich des „Abschlussbericht Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern – Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes“ des BAMF vom 13. November 2007 teilt die Bundesregierung die in der Frage wiedergegebene Interpretation nicht.

Das BAMF kam seinerzeit u. a. zu dem Ergebnis, dass „die Chancen auf eine Erwerbstätigkeit für Personen, die an einen Ort zugewiesen wurden, nicht geringer sind als für diejenigen, die nach eigener Auskunft nicht der Zuweisung unterlagen“. Zudem stellt das BAMF fest (S. 161): „Fast drei Viertel der zugewiesenen Spätaussiedler war mit ihrem zugewiesenen Wohnort zufrieden. Von diesen Personen wohnen drei Viertel auch noch aktuell in diesem Ort.“

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