Zahl und Gründe von Verzichtserklärungen nach § 26 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Zahl von (genehmigten, abgelehnten) Verzichtserklärungen nach § 26 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und den Gründen der Antragstellenden hierfür vor (soweit möglich bitte nach Jahren, seit 1997, und nach wichtigsten verbliebenen Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe vom 21. Oktober 2010
Nach § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden als Bundesstatistik nur Erhebungen über die jährlichen Einbürgerungen durchgeführt. Über die Zahl der Verzichtserklärungen nach § 26 StAG wird dagegen keine Statistik geführt. Die Bundesregierung kann daher über die Zahl der Verzichtserklärungen und die zu Grunde liegenden Motive der Antragstellenden keine Angaben machen.