Ziel des türkischen Militäreinsatzes in Afrin

Welche konkreten (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die türkische Militärintervention in Afrin die Bekämpfung der Terrormiliz IS zum Ziel hat, da sich im Nordwesten Syriens Stellungen des IS befinden, und welche konkreten (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die türkische Militärintervention gegen kurdische Einheiten nicht eher zu einer Schwächung des Kampfes gegen die Terrormiliz IS in Syrien führt?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Türkei beruft sich in ihrem Schreiben an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 21. Januar auf ihr Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und verweist auf verschiedene Resolutionen des Sicherheitsrats, die alle einen Anti-Terror-Bezug haben. Die türkische Regierung weist auch auf die Gefährdung durch terroristische Gruppierungen im Raum Afrin hin – explizit auf die durch IS. Die Bundesregierung nimmt diese türkischen Ausführungen zur Kenntnis.

Zur Frage, ob und inwieweit die aktuelle Operation des türkischen Militärs zu einer Schwächung des Kampfes gegen IS geführt hat, liegen der Bundesregierung keine belastbaren und ausreichenden Informationen vor.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Kampf gegen IS weiterhin von herausragender Bedeutung ist.

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