Mündliche Frage PlPr 17/86: Ziele und Forderungen der Bundesregierung bezüglich Nachbesserung am EU-Richtlinienvorschlag zur saisonalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen und zur konzerninternen Entsendung
Es wird ja nicht nur befürchtet, dass es durch diese zwei Richtlinien zu Lohndumping kommt, sondern befürchtet wird auch eine Schlechterstellung bezüglich der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Konzernentsenderichtlinie, dass Unternehmen Beschäftigte aus Unternehmensteilen in Drittstaaten in Unternehmensteile innerhalb der Europäischen Union schicken können, für die dann aber die Bestimmungen und Regelungen des betreffenden Drittstaats gelten. Das hieße, dass das Herkunftslandprinzip der ursprünglichen Bolkestein-Richtlinie, der Dienstleistungsrichtlinie gelten würde, gegen das die Gewerkschaften und viele andere Verbände ja Sturm gelaufen sind und das erst einmal verhindert wurde.
Deshalb sind meine Fragen in diesem Zusammenhang: Erstens. Wie wollen Sie eigentlich sicherstellen, dass dieses Herkunftslandprinzip, das wir ja nicht wollen, verhindert wird?
Das Zweite ist: Wie wollen Sie auch vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ab Mai gelten wird, sicherstellen, dass durch solche Richtlinien der Europäischen Kommission nicht zusätzlich Lohn- oder Sozialdumping befördert wird?
Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Schon jetzt ist es möglich, bestimmte Geschäftsteile in ein anderes Land auszulagern. Das werden wir auch mit dieser Richtlinie nicht verhindern. Für uns ist es wichtig, dass wir die Standards, die wir in Deutschland haben, sichern. Das erreichen wir, indem wir eine eigene Prüfung vornehmen und einen Automatismus verhindern. Das entspricht unserer Verhandlungslinie, die wir mit Nachdruck verfolgen werden. Wir sind jetzt am Anfang; viele Fragen sind noch offen. Das sehen Sie schon allein daran, dass sich das Europäische Parlament dazu noch nicht geäußert hat. Wir werden die Fragen im Laufe des Verhandlungsverfahrens klären.