Zurückweisung von Personen ohne Einreiseberechtigung an der deutschen Grenze

Darf die Bundespolizei zwischenzeitlich nichteinreiseberechtigte Drittstaatler an der deutschen Grenze zurückweisen, auch wenn sie um Asyl ersuchen und aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 30. Mai 2017

Die Bundespolizei verweigert Personen nach Artikel 14 des Schengener Grenzkodex bzw. § 15 des Aufenthaltsgesetzes an der Grenze die Einreise (Zurückweisung), wenn die Einreisevoraussetzungen für die Bundesrepublik Deutschland nicht erfüllt sind und durch die betreffenden Personen kein Schutzersuchen in Deutschland gestellt wird.

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