Zusammensetzung und Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Beirats nach den §§ bis 30 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. In § 25 ff. AGG ist geregelt, dass die Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet wird und die Bundesministerin bzw. der Bundesminister auf Vorschlag der Bundesregierung eine Person zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle ernennt.