Zuständigkeit des Regierungsbezirks Arnsberg im Rahmen des Manövers „DEFENDER 2020“

Inwieweit wird nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung der Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Arnsberg in Nordrhein-Westfalen in das Manöver „DEFENDER 2020“ involviert sein (bitte getrennt nach beantragten und genehmigten militärischen Marschstrecken einschließlich Datum und Zeit sowie Verkehrsträger auflisten) und welche Verkehrseinschränkungen (Streckensperrungen oder ähnliche verkehrsleitende Maßnahmen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Marschstrecken vorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 28. Februar 2020

Auf die Einstufung der Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Frage als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erlaube ich mir hinzuweisen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohles geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann [BVerfGE 124, 161 (189)]. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben zu militärischen Marschbewegungen bei der Übung DEFENDEREurope 20 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden.

Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Staatswohl die Einstufung dieser Informationen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VSNUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erforderlich.*

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