Zweifel an der Einstufung Griechenlands als "sicherem Drittstaat" im Asyl- bzw. Dublin-II-Verfahren
Durch die Verordnung »Dublin II« können Asylsuchende nur in dem Land einen Asylantrag stellen, über das sie in die EU einreisen. Umgekehrt soll für die Betroffenen dort dann auch ein faires Verfahren gerantiert sein, weitergereiste Flüchtlinge werden in den Ersteinreisestaat rücküberstellt. Seit Jahren werfen Flüchtlingsorganisationen große Zweifel auf, ob Griechenland in diesem Sinne als »sicherer Drittstaat« gelten kann.